Das Mietrecht, welches allgegenwärtig und aufgrund zahlreicher Einzelrechtsprechungen umfangreich und Streit behaftet ist, findet seine Berührungspunkte überwiegend
bei der Überlassung einer Wohnung, eines Hauses, eines Ladenlokals oder auch schon einmal eines Fahrzeuges. Dabei wird eines der vorgenannten Objekte einem anderen auf Zeit oder auf unbestimmte Zeit
gegen Zahlung eines Entgelts überlassen.
Hierbei können sich zahlreiche Probleme und Streitigkeiten aus Sicht eines privaten oder gewerblichen Mieters oder Vermieters ergeben.
Bei der Beurteilung von Problemen und/oder Streitigkeiten ist aufgrund der zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen, immer eine umfangreiche und in der Regel sehr unterschiedliche sach- und
problemorientierte Beratung des jeweiligen Einzelfalls erforderlich. Dabei sind insbesondere häufige Überprüfungspunkte:
- Wirksamkeit von formularverträglichen Klauseln
- Beratung und Erstellung von individualvertraglichen Regelungen
- Überprüfung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Kündigung- und Räumungsverfahren
- Überprüfung und Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen bei Mängeln
- Beseitigungsansprüche bei Mängeln
- Einforderungen von Mietrückständen
- Überprüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
Auch der Eigentümer einer Eigentumswohnung steht eventuell plötzlich und unerwartet, nach Kauf seiner Eigentumswohnung, nicht bedachten Einschränkungen seines Wohnungseigentums gegenüber,
ausgelöst durch Streitigkeiten unter den einzelnen Wohnungseigentümern oder dem
Verwalter.
Hierbei kommt der Eigentümer durch das Wohnungseigentum mit dem Wohnungseigentumsrecht vermutlich erstmals in Berührung, denn dieses regelt unter anderem die Begründung von Wohnungseigentum, die
Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Verwaltung des Wohnungseigentums.
Insbesondere auch in diesen Fällen ist eine Betrachtung des Einzelfalls unerlässlich und eine sachgerechte und problemorientierte Beratung oberstes Ziel.